Der Verwaltungsbeirat - Aufgaben, Rechte und Pflichten
Eine kurzweilige und interessante Darstellung des Aufgabenfeldes der Verwaltungsbeiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften stammt von U.A. Stein, Düsseldorf.
Klar gegliedert werden Aufgaben, Rechte, Pflichten, aber auch Haftungsfragen dargelegt.
Mögliche Fussangeln des Amtes, hauptsächlich bedingt durch Kompetenzüberschreitungen, werden ebenso behandelt, wie die Chancen des Amtes, gestaltend an der Zukunft der Gemeinschaft mitzuarbeiten.
Übrigens: Wir bieten durch uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften für ihre Beiräte folgenden Service:
"Mitversichert ist die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme von Verwaltungsbeiräten (§ 29 WEG) zusammen mit dem Versicherungsnehmer aufgrund von Schäden, bei denen sowohl ein Verschulden des Versicherungsnehmers als auch des
Verwaltungsbeirates behauptet wird".
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