Energieeinsparverordnung beschlossen
Energieeinsparverordnung beschlossen
Die Bundesregierung hat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. In ihr wird die schrittweise Einführung des
Energiepasses geregelt. Der Energieausweis soll mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Eigentümern, Käufern und Mietern zeigt der neue Energiepass die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten eines Gebäudes.
Nach der Verordnung können Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten künftig zwischen dem verbrauchsorientierten Energiepass und dem bedarfsorientierten Pass wählen. Dasselbe gilt für
Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie die 1977 erlassene Wärmeschutzverordnung erfüllen. Vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis nur für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1977 gebaut wurden und den Standard der
Wärmeverordnung nicht erreichen.
Der neue Energieausweis wird schrittweise ab 01. Januar 2008 eingeführt und zwar zunächst für Wohngebäude, die bis 1965 errichtet wurden. Später errichtete Wohngebäude müssen erst zum 1. Juli 2008 einen Energiepass
haben. Energieausweise für Nichtwohnungen werden erst ab dem 01. Januar 2009 benötigt.
Quelle: IVD
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