ErbbaurechtsVO - Änderung
Die bisherige Erbbaurechtsverordnung (ErbbauVO) ist - inhaltlich unverändert - aufgrund Artikels 25 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 (BGBl. I S. 2614) mit Wirkung vom 30.11.2007 in Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz - ErbbauRG) umbenannt worden. Diese Umbenennung hat nach der amtlichen Gesetzesbegründung lediglich klarstellende Bedeutung, da die Erbbaurechtsverordnung aufgrund ihres ursprünglichen § 35 ("Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und tritt am Tage der Verkündung in Kraft.") seit ihrem Inkrafttreten "Gesetzeskraft" (gemeint ist Gesetzesrang) habe.
Wichtiger Hinweis:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil von 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich
ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserer Page Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt dieser gelinkten Seiten haben und uns
hiermit von deren Inhalten distanzieren, ebenso von allen Inhalten der Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen.
Sämtliche Angaben freibleibend und ohne Gewähr!