Wohn - Riester: Erste Produkte ab dem 1. November
Die ersten Wohn - Riester - Produkte kommen auf den Markt - Chancen und Risiken!
Für die weggefallene Eigenheimzulage glaubt der Staat ein vermeintliches Trostpflaster geschaffen zu haben: Die Eigenheimrente, auch Wohn - Riester genannt. Bisher wurden nur Rentensparpläne als Altersvorsorge staatlich gefördert (Riester - Rente) .
Mit Rückwirkung zum 01. Januar 2008 können nun auch private Eigenheimpläne in die Riester - Regelung miteinbezogen werden. Mit Wohn - Riester werden dann Bausparverträge, Hypothekendarlehen und Kombikredite staatlich gefördert. Erste Produkte sollen ab dem 01. November auf den Markt kommen, nach erfolgter Zertifizierung durch die BaFin.
Sparer, die mindestens 4 Prozent ihres Vorjahreseinkommens für die Altersvorsorge in ein Wohn - Riester - Produkt anlegen, erhalten € 154 Grundzulage pro Jahr. Dazu kommen für jedes Kind mit Kindergeldanspruch weitere € 185 pro Jahr Kinderzulage, für die Geburtenjahrgänge ab 2008 gar € 300 pro Jahr. Läuft ein Wohn - Riester - Sparplan zum Beispiel über 25 Jahre, so ergibt sich für eine Familie mit 2 Kindern und einem Neugeborenen eine staatliche Förderung von mehr als € 23000.
Die Besteuerung erfolgt nachgelagert, wie bei Riester - Renten auch sonst üblich. Dafür wird ein fiktives Wohnförderkonto gebildet, auf dem die Wohn - Riester - Beträge, ferner die Tilgungsraten für das Haus mit 2 Prozent pro Jahr auflaufen.
Was ist mit "Riester - Falle" gemeint?
Wohn - Riester wird erst im Ruhestand versteuert. Der Sparer hat bei Renteneintritt die Möglichkeit, sofort die gesamte Steuerlast, die sich auf das Wohngeldförderkonto bezieht, zu tilgen. Dann gibt es 30 Prozent Abschlag auf die gesamte Steuersumme.
Ansonsten wir die Steuerlast auf 25 Jahre ab Renteneintritt verteilt - ohne 30 - prozentigen Abschlag!
Problematisch an den Wohn - Riester - Produkten sind die häufig abweichenden Lebenspläne, auf die der Staat keine Rücksicht nimmt.
So kann im Falle von Scheidungen, Tod eines Lebenspartners, Umzügen und Verkäufen der eigenen 4 Wände die eigentlich nachgelagerte Steuerlast sofort anffallen!
Dann schlägt die "Riester - Falle" zu!
nach "procontra"
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