Hausverwaltung München - Keine Aussenanbringung von Blumenkästen an Balkonen
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden:
Bewohner dürfen Blumenkästen nicht aussen an Balkonen anbringen.
Zum Einen wird durch das Anbringen der Blumenkästen aussen am Balkon die Fassade unzulässigerweise uneinheitlich gestaltet, zudem besteht das Risiko, dass Blumenwasser auf den unterhalb der Wohnung befindlichen Bereich tropfen kann.
BayObLG, AZ: 2 Z BR 20/01
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