anders wohnen 3
12.03.2022:
Aufzug PA 20 steht - Notdienst ist verständigt
15.02.2022
In Kürze erhalten Sie Ihre Einladungen zur 1. Wohnungseigentümerversammlung.
Diese Versammlung dient dazu, die Eigentümergemeinschaft für ihre weiteren Aufgaben aufzustellen. Insbesondere ist dies auch durch die Wahl des Verwaltungsbeirates, i.d.R. bestehend aus 3 Mitgliedern, gewährleistet, dem nach den herrschenden Regelungen bei der Würdigung der Gewährleistungsangelegenheiten im Gemeinschaftseigentum eine besondere Bedeutung zukommt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist z.B. auch die Sichtung und Prüfung der Belege zur Jahresabrechnung, bevor diese der WEG präsentiert wird. Fragen zum Beiratsamt können Interessierte gerne im Vorfeld an uns richten. Die Verwaltung steht in allen Belangen gerne unterstützend zur Seite.
Weiter erfolgt eine Beschlussfassung, wie in der Hausordnung, bzw. auch der Gemeinschaftsordnung vorgesehen, rechtzeitig zum Frühjahr, über die einheitliche Farbgebung von Markisen, Markisengestängen und Kassettengehäusen.
Die Versammlung erfolgt nach den Regelungen, die am Versammlungstag hinsichtlich Covid 19 zu beachten sind, zu erfragen über www.muenchen.de/corona
15.11.2021
Derzeit werden alle Wohnungen durch die Bauträgerin an die neuen Eigentümer übergeben.
Im Vorfeld haben wir als Hausverwaltung bereits umfangreiche Vorbereitungsmassnahmen unternommen oder werden diese noch vornehmen:
- es wurden Konten für die Gemeinschaft eröffnet
- die Begleitung der Abnahme/Übergabe des Gemeinschaftseigentums
- sämtliche Miteigentümerdaten gemäss den Regelungen der Teilungserklärung werden in das System eingepflegt
- alle erforderlichen Versicherungen und Wartungsverträge werden sukzessive abgeschlossen
Bei Übergabe der einzelnen Wohnungen erhalten die Eigentümer vom Bauleiter ein Begrüssungsschreiben >> der Hausverwaltung ausgehändigt, in welchem alle weiteren Schritte beschrieben sind.
Diese sind durch das notariell vereinbarte Vertragswerk, insbesondere die Regelungen der Gemeinschaftsordnung vorgegeben und zwischen allen Mitgliedern der neuen Wohnungseigentümergemeinschaft vereinbart. Bei Unklarheiten konsultieren Sie bitte das mit Ihrer Verkäuferin abgeschlossene Vertragswerk, nach dem wir uns ausschliesslich richten werden.
Bis dahin herzliche Grüsse an alle neuen Miteigentümer.
Ihr Team vom Immobilien Service München
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