Neues Verbraucherrecht: Widerruf von Maklerverträgen
Widerrufsbelehrung
Seit dem 13. Juni 2014 ist der Makler vom Gesetzgeber (BGBL. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden Immobilieninteressenten über sein Recht zum Widerruf zu belehren.
Genauere Auskünfte erteilt das Merkblatt des IVD >>
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