Fristen für die Legionellenprüfung verlängert
Wieder einmal muss der Gesetzgeber zurückrudern.
Die neue Legionellenverordnung, praxisfern und in der ursprünglich beschlossenen Fassung nahezu undurchführbar, musste nachgebessert werden.
So titelt die Immobilien - Zeitung:
Legionellen - Prüfungsfrist verlängert
Der Bundesrat hat die Änderung der umstrittenen Trinkwasserverordnung beschlossen. Dies bringt einige deutliche Erleichterungen für die Immobilienbranche mit sich: Die Frist für die Erstbeprobung wurde verschoben und das
Prüfintervall geändert.
Aufatmen für Immobilieneigentümer: Mit der nun verabschiedeten Änderungsverordnung wird die Frist der Erstbeprobung für Warmwasseranlagen auf die Bakterienart Legionelle auf den 31. Dezember 2013 verschoben. Ursprünglich hatte
diese Frist bereits am 31. Oktober 2012 enden sollen. Da diese Frist für viele Eigentümer nicht einzuhalten gewesen wäre, wurde von Verbänden befürchtet, dass Bußgelder verhängt werden. Diese Gefahr besteht nun nicht
mehr, da die neue Verordnung auch rückwirkend gilt.
Eine weitere Erleichterung: Das zunächst vorgesehene jährliche Prüfintervall wird durch einen dreijährigen Turnus ersetzt. Zudem müssen Eigentümer dem Gesundheitsamt nur dann Meldung erstatten, wenn die Untersuchung zeigt,
dass Grenzwerte überschritten werden.
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