Vom Staat finanziertes Loft - Feeling ...

... 79 % des Kaufpreises steuermindernd anzusetzen!

+++ verkauft +++

 

Der Teilkonzern "uvex sports" der uvex - Gruppe ist bis April 2010 hier Mieter. Von hier aus werden Spitzenathleten aus aller Welt mit Spitzenprodukten der Marke uvex versorgt. Nun werden ab Mai 2010 wesentlich grössere Flächen für die Verwaltung benötigt. Dies eröffnet die Möglichkeit, ein aussergewöhnliches Ensemble mit individuellen, lichten Wohnwelten entstehen zu lassen, wie es nur das Bauen aus dem Bestand heraus ermöglicht.

 

ehem. uvex - Verwaltungsgebäude nach Sanierung (unverb. Ansicht)

 

Top - City - Wohnlage ...

 

Es ist nicht nur ein besonderes Privileg, eine derart stilvolle Wohnung sein Eigen zu nennen, wie in unserem Beispiel dargestellt.

Der Staat hilft in diesem Falle ordentlich mit und belohnt den Erwerb einer Immobilie im Sanierungsgebiet  mit unglaublichen Steuervorteilen!

Die Förderung:

Der Gesetzgeber fördert das Engagement zur Modernisierung von Denkmalschutzobjekten und von in Sanierungsgebieten liegenden Gebäuden. Die hierfür zu erbringenden Aufwendungen können einkommensteuermindernd geltend gemacht werden.
Die Steuerbegünstigung nach § 7h, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Gebäude in Sanierungsgebieten. Sie wird als erhöhte Abschreibung, bzw. wie Sonderausgaben gewährt und bemisst sich nach der Höhe der zur Erhaltung des Gebäudes notwendigen, oder zu einer sinnvollen Nutzung erforderlichen Sanierungskosten.

Abschreibung bei Vermietung:

Sie kennen die normale Abschreibung für die Altbausubstanz in Höhe von 2,5 %  auf 40 Jahre). Bei Vermietung steht dem Eigentümer zusätzlich die erhöhte Abschreibung für Sanierungskosten (8 Jahre x 9%, 4 Jahre x 7%) zu.

Abschreibung bei Eigennutzung:

Bei Eigennutzung kann der Grossteil der Sanierungskosten (10 Jahre x 9 %) wie erhöhte Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.

Zusätzlich können die üblichen 2,5 % auf den Bestandsanteil (§ 7, Abs. 4 EKSTG), welcher in der Regel ca. 20 % der Kaufsumme beträgt, steuerlich geltend gemacht werden.

Zusammenfassung:

Dies bedeutet also, dass im Falle des Erwerbs einer denkmalgeschützten, oder  Immobilie im Sanierungsgebiet, neben der bekannten Abschreibungsmöglichkeit auf den Bestand, schlussendlich 100 % der Sanierungskosten bei Vermietung (auf 12 Jahre) und 90 % der Sanierungskosten bei Eigennutzung (auf 10 Jahre) steuermindernd geltend gemacht werden können.

 Beispiel:

 

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